Instrumentenflug-
berechtigungen

 

 

Eine Instrumentenflugberechtigung berechtigt den Inhaber ein Luftfahrzeug bei schlechtem Wetter zu betreiben. Man gewinnt dadurch Flexibilität und Unabhängigkeit beim Betrieb eines Luftfahrzeuges.

CB-IR(A) - Einmotorige Luftfahrzeuge

Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit umfassen, wovon bis zu 25 Stunden in einem FNPT II absolviert werden können. » mehr infos

CB-IR(A) - Mehrmotorige Luftfahrzeuge

Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 45 Stunden Instrumentenflugzeit umfassen, wovon bis zu 30 Stunden in einem FNPT II sein können. » mehr infos

Sie möchten eine Instrumentenflugberechtigung erwerben?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.

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