Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Kompetenzen zur Lehrtätigkeit für die Instrumentenflugberechtigung. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie unter Instrumentenflugregeln
Flugausbildung für die Instrumentenflugberechtigung durchführen.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in 35 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
*entfällt wenn eine Lehrberechtigung bereits vorhanden ist.
Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt. Nach einer mündlichen Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug.
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.