CB-IR(A) Mehrmotorige Luftfahrzeuge

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Führen von mehrmotorigen Flugzeugen nach Instrumentenflugregeln bis zu einer Entscheidungshöhe von 60 m (200 ft).
Nach bestandener Prüfung wird die Berechtigung in eine vorhandene PPL(A) oder CPL(A) Lizenz mit einer Gültigkeit von 12 Monaten eingetragen.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung „CB-IR“ sind

  • PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(land)
  • Gültige Klassenberechtigung MEP(land), bei mehrmotorigen Luftfahrzeugen
  • Medical der Klasse I oder Klasse II mit Reintonaudiometrie
  • 50 Stunden Überlandflug als PIC
  • AZF Sprechfunkzeugnis
  • Englisch Sprachlevel „ICAO Englisch Level 4, 5 oder 6“
  • NVFR Berechtigung, wenn IFR nachts geflogen werden möchte

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung wurde durch die EASA verschlankt und enthält für die entsprechende Zielgruppe nur noch den relevanten Lernstoff. Dieser verteilt sich auf die unten aufgeführten Fächer und beinhaltet 80 Unterrichtsstunden. Der theoretische Unterricht erfolgt entweder in einem berufsbegleitenden Präsenzseminar von 80 Unterrichtsstunden in den Räumlichkeiten der SÜDWEST aviation training oder auf Wunsch über einen Fernlehrgang. Bei zuletzt genannter Ausbildungsvariante sind lediglich 8 Stunden Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten zu besuchen.

Die Theorieprüfung muss bis spätestens 18 Monaten nach erstmaliger Teilnahme an der Prüfung beendet sein. Hierbei darf das einzelne Prüfungsfach maximal 4 Mal besucht und die maximale Anzahl an Prüfungsereignissen von 6 nicht überschritten werden. Folgende Unterrichtsfächer müssen während der Theorieausbildung besucht und geprüft werden

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugplanung und Überwachung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)
Praktische Ausbildung

Der Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung „CB-IR(A)“ in diesem modularen Lehrgang wird auf Anrechnung und Grundlage vorhandener, nachweisbarer Kompetenzen beurteilt oder man erlernt die Kompetenz bei SÜDWEST aviation training. Der Bewerber muss jedoch die unten aufgeführten

Mindestanforderungen erfüllen. Zum Erwerb / Erlangen der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.

Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 45 Stunden Instrumentenflugzeit umfassen, wovon bis zu 30 Stunden in einem FNPT II sein können.

Die Mindestanforderung von 45 Stunden kann der Bewerber bei SÜDWEST aviation training durch den „CB-IR“ Lehrgang absolvieren oder wie folgt aufbauen

  • Instrumentenflugausbildung durch einen IRI(A) oder FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung für den Instrumentenflug. Diese Zeit kann bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden.
  • Nachweis vorheriger Flugzeit unter IFR als PIC auf Flugzeugen mit einer Berechtigung, die Rechte zum Fliegen unter IFR und in IMC beinhaltet. Diese Zeit kann bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden
  • Gesamtumfang der Instrumentenausbildung – mindestens 15 Stunden in einem mehrmotorigen Flugzeug

Wenn die Mindestanforderung von 45 Stunden nicht ausschließlich bei SÜDWEST aviation training absolviert wurde, muss in jedem Fall eine Kompetenzbeurteilung durchgeführt werden. Mit dieser Beurteilung wird der Bewerber bewertet und die vorab geleistete Erfahrung kann anerkannt werden. Die Mindestausbildungszeit bei SÜDWEST aviation training beträgt 10 Stunden.

Prüfungen

Eine praktische Prüfung schließt diesen Teil der Ausbildung ab und muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der theoretischen Prüfung (36 Monate) erfolgen. Bei einer Instrumentenflugberechtigung „CB-IR(A)“ für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Luftfahrzeug abgelegt werden.

Ausbildung auf eigenem Luftfahrzeug

Sollten Sie Teile auf Ihrem eigenen Flugzeug fliegen wollen, stellen wir dafür unter bestimmten rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gern einen Fluglehrer zur Verfügung, der Sie dann auch nach unseren Ausbildungsstandards und unserem Ausbildungsplan von Anfang an professionell unterrichtet.

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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