Privatpilotenlizenz PPL(A) (deutsche Lizenz)

Privatpilotenlizenz PPL(A)  (Schweizer BAZL - Lizenz)

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Führen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nach Sichtflugregeln am Tage.
Mit der Privat Piloten Lizenz PPL(A) dürfen Sie als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, im In- und Ausland fliegen.
Diese Lizenz kann später mit einer Nachtflugberechtigung, Instrumentenflugberechtigung, verschiedenen Klassenberechtigungen, usw. erweitert werden.

Die Schweizer BAZL PPL Ausbildung beinhaltet auch die beiden Gebirgsflüge, welche gefordert werden und notwendig sind, um in der Schweiz Club-, Vereins- oder Schulflugzeuge zu chartern. Der PPL Prüfungsflug wird von einem Schweizer Experten abgenommen.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum PPL(A) Piloten (deutsche Lizenz)

  • Mindestalter 16 Jahre, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahre
  • gültiges Tauglichkeitszeugnisses nach EASA Teil-FCL LAPL(A)
  • Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren & Datenschutz
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Beantragtes Führungszeugnis der Belegart O
  • Funksprechzeugnis (BZF II / BZF I oder AZF), wird im Laufe der Ausbildung erworben

Voraussetzungen für die Ausbildung zum PPL(A) Piloten (Schweizer Lizenz)

  • Kein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn. Der erste Alleinflug ist ab dem 16. Geburtstag möglich.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens mit erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
  • Vor dem ersten Alleinflug muss die medizinische Tauglichkeit Klasse 2 vorliegen.

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Vollzeitkurs oder auch mit einem Fernlehrgang im Selbststudium mit abschließendem verkürztem Nahunterricht. Die Themengebiete für die Lizenz PPL(A) Ausbildung beinhalten folgende Sachgebiete:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF II / BZF I)
Praktische Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet 45 Stunden praktische Ausbildung. Davon müssen

  • mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer geflogen und

  • mindestens 10 Stunden Alleinflug absolviert werden (inklusive 5 Stunden Allein-Überlandflug mit 270 km (150 NM) Länge mit zwei vollständig abgeschlossenen Landungen auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz).

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung wird in allen Fächern im "Multiple Choice Verfahren" geprüft. Die praktische etwa 90-minütige Prüfung findet am Ende der Ausbildung mit einem Prüfungsflug mit Prüfer statt.

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

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