Privatpilotenlizenz LAPL(A)

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Führen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nach Sichtflugregeln am Tage.
Mit der Light Aircraft Pilot Licence (A) dürfen Sie als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk bis 2000 kg mit maximal 3 Passagieren in Europa fliegen.
Diese Lizenz kann um eine Nachtflugberechtigung erweitert werden.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum LAPL(A) Piloten

  • Mindestalter 16 Jahre, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahren
  • gültiges Tauglichkeitszeugnisses für EASA Teil-FCL LAPL(A)
  • Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren & Datenschutz
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Beantragtes Führungszeugnis der Belegart O
  • Funksprechzeugnis (BZF II / BZF I oder AZF), wird im Laufe der Ausbildung erworben

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Vollzeitkurs oder auch mit einem Fernlehrgang im Selbststudium mit abschließendem verkürzten Nahunterricht. Die Themengebiete für die Lizenz LAPL(A) Ausbildung beinhalten folgende Sachgebiete:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Kommunikation (BZF II / BZF I)
Praktische Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet 30 Stunden praktische Ausbildung. Davon müssen

  • mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und
  • mindestens 6 Stunden im Alleinflug absolviert werden (inklusive 3 Stunden Allein-Überlandflug mit 150 km (80 NM) Länge mit einer vollständig abgeschlossenen Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz).
Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung wird in allen Fächern im "Multiple Choice Verfahren" geprüft. Die praktische etwa 90-minütige Prüfung findet am Ende der Ausbildung mit einem Prüfungsflug mit Prüfer statt.

Erweiterung

Die LAPL(A) Lizenz kann mit einer Zusatzausbildung auf einen PPL(A) erweitert werden und ist dann eine vollwertige europäische Lizenz mit weltweiter Gültigkeit. Darauf aufbauend, können dann weitere Lizenzen und Berechtigungen erlangt werden. (Instrumentenflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, Linienpilotenlizenz usw.)

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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