CRI(A) SE Fluglehrer für Klassenflugberechtigungen

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Kompetenzen zur Lehrtätigkeit auf einmotorigen Luftfahrzeugen. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie unter Sichtflugregeln Flugausbildung für Klassenflugberechtigungen auf einmotorigen Luftfahrzeugen durchführen.

 

 

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Class Rating Instructor „CRI(A) SE“ sind

  • PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige SEP(land) Berechtigung
  • 300 Flugstunden als Pilot
  • 30 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der Klasse für einmotorige Flugzeuge

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt in 35 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • 25 Stunden Lehren und Lernen*
  • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten

*entfällt wenn eine Lehrberechtigung bereits vorhanden ist.

Praktische Ausbildung
  • 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen
Prüfungen

Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt. Nach einer mündlichen Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug.

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.

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