MEP(IR)

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für mehrmotorige (zweimotorige) Flugzeuge. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie mehrmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln als
verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) fliegen.

Die Voraussetzungen für die Klassenberechtigung MEP (IR) sind

  • PPL(A)“, „CPL(A)“ oder ATPL(A)
  • Medical Klasse I oder Klasse II
  • Gültige Instrumentenflugberechtigung
  • Gültige Klassenberechtigung MEP(land) PIC oder abgeschlossene MEP(land)PIC Ausbildung
  • Nachtflugberechtigung

Die Ausbildung

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für MEP (IFR) beinhaltet folgenden Umfang:

•2,5 h Flugzeit mit einem Fluglehrer
•2,5 h Flugzeit mit einem Fluglehrer mit dem Schwerpunkt der Schulung in Triebwerksausfällen und asymmetrischen Flugzuständen

. Als Schulungsflugzeug wird unsere Partenavia P68B eingesetzt.

Prüfungen

Die praktische Ausbildung muss mit einer Prüfung auf einem mehrmotorigen Luftfahrzeug abgeschlossen werden. Am Ende der Ausbildung kann bei Bedarf eine kombinierte MEP(land) PIC IR Prüfung geflogen werden oder nur eine MEP PIC IR Prüfung.

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.

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