Nachtflugberechtigung NVFR
Mit der Nachtflugberechtigung NVFR dürfen Sie Flüge bei Nacht durchführen. Diese Berechtigung ist unbegrenzt gültig.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Nachtflugberechtigung NVFR sind
- PPL(A) oder LAPL(A) gem. Teil-FCL
- Gültige Klassenberechtigung SEP(land)
- Medical der Klasse I, Klasse II oder LAPL
- Gültige ZÜP
- Grundausbildung Instrumentenflug gemäß PPL(A) Syllabus bei LAPL(A) Lizenz
Sie möchten die Nachtflugberechtigung erwerben?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.