MEP(land)

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für mehrmotorige (zweimotorige) Flugzeuge. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie mehrmotorige Flugzeuge nach Sichtflugregeln als
verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) fliegen. Hat die Ausbildung das Modul Instrumentenflug beinhaltet, dann dürfen Sie mehrmotorige Flugzeuge zusätzlich auch nach Instrumentenflugregeln als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer (PIC) fliegen.

Die Voraussetzungen für die Klassenberechtigung MEP (land) sind

  • PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) gem. Teil-FCL
  • Mindestens 70 Stunden gesamte Flugerfahrung als PIC auf Flugzeugen
  • Medical der Klasse I oder Klasse II

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 7 Stunden und beinhaltet die Vermittlung theoretischer Kenntnisse zum  Flugzeugmuster Partenavia P68B sowie allgemeine Themen des Fliegens mit mehrmotorigen Flugzeugen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für MEP (land) beinhaltet folgenden Umfang:

Zur praktischen Ausbildung gehören 6 Flugstunden. Als Schulungsflugzeug wird unsere Partenavia P68B eingesetzt.

  • 2,5 h Flugzeit mit einem Fluglehrer
  • 3,5 h Flugzeit mit einem Fluglehrer mit dem Schwerpunkt der Schulung in Triebwerksausfällen und asymmetrischen Flugzuständen
Prüfungen

Die praktische Prüfung muss auf einem mehrmotorigen Luftfahrzeug abgeschlossen werden.

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie gerne über die Wahl eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplans.

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