FI(A) Fluglehrer

Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Kompetenzen zur Lehrtätigkeit auf einmotorigen Luftfahrzeugen. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie unter Sichtflugregeln Flugausbildung auf einmotorigen Luftfahrzeugen durchführen.

 

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Flight Instructor „FI(A)“ sind

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gültige Lizenz gem. Teil-FCL
  • Eine Berufspilotenlizenz „CPL(A)“ oder Privatpilotenlizenz „PPL(A)/LAPL(A)“ mit mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC).
  • Mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung erfolgt sein müssen.
  • Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem FNPT II durchgeführt werden dürfen.
  • Mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, einschließlich eines Fluges von mindestens 540 km (300 NM) mit Landung bis zum vollständigen Stillstand auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startplatz.
  • Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Fluglehrerausbildung.

Die Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt in 125 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Lernvorgang
  • Unterrichtsvorgang
  • Ausbildungsgrundsätze
  • Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
  • Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
  • Entwicklung eines Ausbildungsprogramms
  • Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
  • Gefahren bei der Simulation von Ausfällen und Störungen der Flugzeugsysteme während des Fluges
  • Nachtflugausbildung
  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Aufgeteilt ist die Ausbildung in 25 Unterrichtsstunden im Fach „Lehren und Lernen“, sowie 100 Unterrichtsstunden im Fach „Theoretisches Wissen“. Dies wird in 50 Unterrichtsstunden „Long-Briefing Bodenschulfächer“ und 50 Unterrichtsstunden „Long-Briefing Praktische Flugübungen“ aufgeteilt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung zum Fluglehrer „FI(A)“ beinhaltet 30 Ausbildungsstunden welche wie folgt aufgeteilt sind:

  • 25 Ausbildungsstunden mit Lehrberechtigtem „FI-Lehrer“
  • 5 Ausbildungsstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A) oder FI-Lehrer

Während der Ausbildung lernt der FI-Bewerber das Luftfahrzeug vom rechten Sitz aus zu steuern. Der FI-Lehrer simuliert dabei einen PPL/LAPL Schüler in unterschiedlichen Ausbildungsphasen.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen. Der theoretische Teil beinhaltet eine simulierte Lehrprobe, sowie das Prüfen von theoretischem Wissen. Anschließend erfolgt ein praktischer Prüfungsflug, bei welchem der FI-Bewerber eine Unterrichtseinheit leitet und durchführt. Der FI-Lehrer agiert als Flugschüler und simuliert dabei typische Ausbildungssituationen, welche der FI-Bewerber als Lehrer bewerkstelligen muss.

Fluglehrerberechtigung mit eingeschränkten Rechten „FI(A) rp“

Nach erfolgreich absolviertem Fluglehrerlehrgang erhält der FI-Bewerber eine eingeschränkte Fluglehrerberechtigung „FI(A) rp“. Innerhalb dieser Einschränkung ist es dem Fluglehrer nicht gestattet erste Alleinflüge zu beaufsichtigen.

Nach 100 beaufsichtigten Ausbildungsstunden und 25 beaufsichtigen Alleinflügen erhält der FI-Bewerber eine uneingeschränkte Fluglehrerberechtigung „FI(A)“.

Nachweis von CPL(A) Wissen (Besitz einer CPL(A)/ ATPL(A) Lizenz oder bestandene CPL(A)/ ATPL(A) Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, ansonsten wird der FI(A) auf die Grundausbildung LAPL (A) beschränkt

Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel

- Charles Darwin -

 

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